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Ingenieurbüro H. Mayer

Entwicklung-Vertrieb von KFZ – Lehrmitteln

In der Siedlung 20

D - 74592  Lendsiedel

Tel.   07954 / 925925

Fax   07954 / 925926

D1 0171 / 4461911

 

 

Übersicht über Geschwindigkeitsindizes und ihre Austauschbarkeit

 

 

Geschwindigkeitssymbole und entsprechend zulässige Höchstgeschwindigkeiten in km/h:

 

z.B.:  205/60 R 15 91 H

 

Der Buchstabe H steht für das benötigte Geschwindigkeitssymbol – im Beispiel also ein Reifen bis 210 km/h

 

L
M
N
P
Q
R
S
T
U
H
(VR
V
W
(ZR
Y

bis 120
bis 130
bis 140
bis 150
bis 160
bis 170
bis 180
bis 190
bis 200
bis 210
über 210) alte Bezeichnung
bis 240 (bis 230 nach Angabe im Fzg.-Schein unter Ziff.6)
bis 270 (bis 260 nach Angabe im Fzg.-Schein unter Ziff.6)
über 240 km/h)  alte Bezeichnung
bis 300 km/h

 

Grundsätzlich dürfen Reifen mit einem höheren Geschwindigkeitssymbol auf dem Fahrzeug montiert werden

 

Nachfolgend einige Beispiele die nicht immer offensichtlich sind

 

Austauschmöglichkeiten von Reifen über Geschwindigkeitsklasse H:

 

 

  1. VR ersetzen durch:

·        V: nur für Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeug Papieren unter Ziff.6 230 km/h nicht übersteigt.

·        W: nur für Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeug -Papieren unter Ziff.6 260 km/h nicht übersteigt.

·        ZR: ohne weitere Bedenken möglich.

  1. V ersetzen durch:

·        VR: nicht zulässig, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

·        W: ohne weitere Bedenken möglich.

·        ZR: ohne weiteren Bedenken möglich.

 

  1. W ersetzen durch:

·        VR: nicht zulässig, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

·        V: nicht zulässig, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

·        ZR: nur zulässig, wenn Reifenbezeichnung der Form 255/35 ZR19 85W entspricht.

  1. ZR ersetzen durch:

·        VR: nicht zulässig, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

·        V: nicht zulässig, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

·        W: nur für Fahrzeuge deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in den Fzg.-Papieren unter Ziff.6 260 km/h nicht übersteigt.

 

 

Hinweis: Bei allen zulässigen Umrüstungen ist aber auf mögliche Bindungen an Reifenhersteller und/oder den Profiltyp zu achten.

 

Neue Reifenbezeichnung für die Übergangszeit zur Einführung des Index W:

 

Zur Erleichterung während der Übergangszeit beabsichtigen die Reifenhersteller eine kombinierte Kennzeichnung von Reifen mit den Indizes ZR und W einzuführen:

Beispiel: 255/35 ZR 19 85 W

 

Diese Reifen dürfen auf Fahrzeugen mit folgenden Einträgen in den Fzg.-Papieren verwendet werden:

·        VR: ohne weiteren Bedenken verwendbar.

·        V : ohne weiteren Bedenken verwendbar.

·        W : ohne weiteren Bedenken verwendbar.

·        ZR: ohne weitere Bedenken verwendbar.

Eine Änderung der Fzg.-Papiere ist in keinem dieser Fälle erforderlich.

 

Geschwindigkeitssymbole bei M+S - Bereifung:

 

Bei M+S -Reifen gelten grundsätzlich die Geschwindigkeitssymbole der obigen Tabelle.
Ausnahme: die Höchstgeschwindigkeit beträgt bei M+S - Reifen nur 160 km/h (nicht 180 km/h).
z. B. bei der alten Reifenbezeichnung 185/70 SR 13

 

Überschreitet die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs die zulässige Geschwindigkeit des M+S - Reifens, so muss ein Geschwindigkeitsschild im Sichtbereich des Fahrers angebracht sein.

 

Ein Reifenlexikon finden Sie u.a. auch hier http://www.goodyear.de/service/reifenabc/index.html

 

 

 

 

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